



| |
1. Einleitung
Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über
die Kindertagesstät-te (Kita) Purzelhaus. Es orientiert Eltern, die
beabsichtigen, ihr Kind in die Kita zu bringen, über Grundsätze,
Tagesablauf, Personal, Tarife und anderes mehr. Geldgeber können
Einblick nehmen in Strukturen, Organisation, Finanzen und weitere Interessierte
erhalten einen Überblick über den Betrieb.
2. Sinn und Zweck
In der Kita werden Kinder ab 3 Monaten bis zum Schuleintritt
betreut. Den Kindern wird Gelegenheit geboten, sich allein zu beschäftigen,
sich mit den anderen Kindern auseinander zu setzen und mit ihnen zu spielen.
Die ausgebildeten Erwachsenen achten auf eine angemessene Begleitung
des einzelnen Kindes. Diese ausserfamiliäre Tagesbetreuung steht
allen Kindern offen, ungeachtet ihres reli-giösen oder kulturellen
Hintergrundes und unabhängig vom Grund, weshalb die Eltern ihr Kind
in die Kita bringen wollen.
3. Ziele und Grundsätze
Die Kita hat zum Ziel, den Kindern einen Rahmen zu bieten, in
dem sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln
können. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am
Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn
die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, Zwang zum Schlafen
besteht nicht. Körperpflege und Zähneputzen sollen nicht zur
Prozedur, sondern zu ei-nem erfreulichen Erlebnis werden.
4. Bewilligungen und Kontrolle
Die Kita verfügt über die erforderliche Betriebsbewilligung
durch den Gemeinderat sowie über eine kantonale Bildungsbewilligung.
Die Kita untersteht der Kontrolle durch die Jugend- und Familienberatungsstelle
des Bezirks Bremgarten.
5. Trägerschaft und Kindertagesstätten Leitung
Träger der Kita ist der "Verein Kindertagesstätte
Purzelhaus". Der Vorstand dieses Vereins ist für die Kita verantwortlich.
Die Kita wird von einer diplomierten Kindergarten-Lehrerin geführt.
5.1. Organigramm bezüglich Unterstellung

5.2. Organigramm bezüglich Fachkompetenz

6. Personal
Alle Mitarbeiterinnen verfügen über eine ihrer Funktion
entsprechende Ausbildung. Bei guter Auslastung der Kita besteht für zwei Personen die
Möglichkeit, ihre Ausbildung zur Fachperson Kinderbetreuung in der Kita zu
absolvieren und eine oder mehrere Praktikantin/nen können jeweils während
eines Jahres mitarbeiten.
7. Öffnungszeiten
Die Kita ist von Montag bis Freitag von 07:00h bis 18:00h geöffnet.
An den Wochenenden, zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an allgemeinen
Feiertagen bleibt die Kita geschlossen.
Am Tag vor den allgemeinen Feiertagen ist die Kindertagesstätte bis 14:00h offen.
Bring- und Abholzeiten:
11:00-11:15h, 13:45-14:00h, 17:00-18:00h
Das heisst, um 11:15h bzw. 14:00h oder 18:00h müssen die Kinder
die Kindertagestätte bereits verlassen haben.
Wünschen sie ein Feedback vom Tag (was wir wichtig finden),
müssen sie innerhalb der angegebenen 15 Minuten das Gespräch suchen
(nicht zwei Minuten vor Schluss). Für Austauschgespräche, Informationen
oder Anregungen können sie mit der Kitaleiterin oder der Gruppenleiterin jeder
Zeit einen Termin vereinbaren.
8. Tagesablauf
Die Kinder können morgens ab 07:00 bis spätestens 09:00h
gebracht werden. Kinder, die bei ihrer Ankunft noch müde sind, dürfen
in der Kita gleich wieder ins Bett gehen. Ab 07:00h bis 08:30h gibt es
für die bis spätestens 08:20h anwesenden Kinder Frühstück. Von 08:30h bis
09:00h können die Kinder noch ein wenig ausruhen oder spielen. Ab
09:00h werden die Kinder dem Tagesprogramm entsprechend in der Gruppe
betreut. Um 11:30h beginnt das gemeinsame Mittagessen.
Nach dem Essen, d.h. ab 12:15h bis 13:45h, ist Ruhezeit,
in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen.
Während dieser Zeit können keine Kinder gebracht oder abgeholt
werden.
Den Nachmittag verbringen die Kinder wieder in der Gruppe.
Um 15:30h gibt es für alle Kinder ein Zvieri. Ab 17:00h bis spätestens
18:00h können die Kinder wieder abgeholt werden. Wird ein Kind nicht
von der berechtigten Person abgeholt, bitten wir um vorhe-rige Benachrichtigung.
Die Eltern werden gebeten, die Kinder stets pünktlich
zu bringen und zu holen. Für Kinder, die abends bis 18:00h nicht
abgeholt wurden, wird für jede folgende angebrochene Viertelstunde
eine Zusatztaxe von CHF 20.00 verrechnet. Für Halbtagskinder gilt
dieselbe Tax-Regelung für die vereinbarte Abholzeit.
9. Kindergruppen
Die Kinder werden grundsätzlich in altersgemischten Gruppen
betreut. Die Gruppe der Kleinkinder umfasst in der Regel 10-12 Plätze.
Kinder unter 18 Monaten beanspruchen 1.5 Plätze. Bei entsprechender
Nachfrage kann die Kita auch eine separate Babygruppe mit maximal 4 Plätzen
pro Tag führen. Die Schüler-Nachmittagsbetreuung bietet Platz
für max. 6 Kinder.
10. Aufnahmebedingungen
In die altersgemischte Gruppe der Kleinkinder werden Kinder aller
Konfessionen und Nationen bis zum Kindergarten-Eintritt aufgenommen. Ein
Eintritt ist grundsätzlich jederzeit möglich. Die minimale Aufenthaltsdauer
pro Woche beträgt grundsätzlich 2 ganze Tage pro Woche.
In der Babygruppe werden Kinder im Alter ab 3 – max. 18
Monate betreut.
In die Schüler-Nachmittagsbetreuung werden Kinder
ab Kindergarten-Eintritt bis zum 12. Altersjahr aufgenommen. Sie steht
auch Kindern offen, welche die Kita vor dem Eintritt in den Kindergarten
noch nicht besucht haben. Bei der Platzvergabe wird den Kindern aus der
Kita jedoch der Vorrang gewährt, da diese bereits in den Kita-Alltag
integriert sind.
11. Anmeldung
Die Anmeldung ist schriftlich einzureichen. Mündliche oder
telefonische Anmeldungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Die Anmeldung gilt als verbindlich, sobald die Elternvereinbarung sowohl
von den Eltern als auch von der Kita-Leiterin unterzeichnet wurde. Mit
der Unterzeichnung verpflichten sich die Eltern zur regelmässigen
und fristgerechten Zahlung der Kita-Taxen und zur Einhaltung aller Vertragsbestimmungen.
12. Eingewöhnung
Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern
und das Personal ausserordentlich wichtig. Das erste Treffen dient dem
gegenseitigen Kennenlernen. Nachher haben die Eltern die Möglichkeit,
das Kind während den ersten zwei Wochen, bis es sich an die Mitarbeiterinnen
und an die anderen Kinder ein bisschen gewöhnt hat, zu begleiten
oder auch nur für kürzere Zeit in die Kita zu bringen.
13. Kleidung / eigene Spielsachen / Esswaren
Die Kinder sollen der Witterung entsprechende bequeme Kleider
tragen. In dieser Klei-dung soll das Kind malen, kneten und basteln sowie
mit Wasser und Sand spielen dürfen. Ersatzkleider sollten nach Möglichkeit
mitgebracht werden. Die Kita verfügt aber im Bedarfsfall auch über
eigene Ersatzkleider. Ferner sollen Hausschuhe oder Stopper-Söckchen,
Gummistiefel, Regenschutz, Kappe oder Sonnenhut und Windeln mitgebracht
werden.
Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich
mitbringen. Für Spielsachen, die in die Kita mitgebracht werden,
kann aber keine Verantwortung übernommen werden.
Schoppen- und Breinahrung muss selber mitgebracht werden.
Kinder, welche keine Breinahrung mehr benötigen, sollen keine eigenen
Esswaren mitbringen. In der Kita erhalten sie Frühstück (sofern
sie bis spätestens 08:20h in die Kita gebracht werden), Mittag-essen
und Zvieri. Getränke (Wasser, Tee und gelegentlich ungesüsste,
mit Wasser verdünnte Fruchtsäfte) werden den Kindern den ganzen
Tag über angeboten, wobei darauf geachtet wird, dass jedes Kind genügend
trinkt. Die Kita legt zudem grossen Wert auf eine gesunde, ausgewogene
und abwechslungsreiche Ernährung.
14. Krankheit
Bei Krankheit oder Unfall kann das Kind nicht in die Kita gebracht
werden. Die Kita muss in diesem Fall bis spätestens um 09:00h informiert
werden. Bei Erkrankung des Kindes in der Kita werden die Eltern sofort
benachrichtigt. Vor seiner Rückkehr in die Kita muss das Kind wenigstens
einen Tag fieberfrei sein. Wenn ein Kind nach mehreren Tagen Abwesenheit wieder
in die Kita kommt, ist das Personal der Kita am Vortag zu informieren.
Die Kita muss über Allergien und andere Empfindlichkeiten
des Kindes sowie über an-steckende Krankheiten in der Familie informiert
werden.
In Notfällen ist das Personal der Kita berechtigt,
das betroffene Kind unverzüglich zum Hausarzt oder ins Spital zu
bringen.
15. Ferienabwesenheit
Über die Ferienabwesenheit eines Kindes soll die Kita so früh
wie möglich informiert werden.
16. Versicherungen
Die Eltern benötigen eine Haftpflichtversicherung und sind
für die Kranken- und Unfallversicherung des Kindes selber verantwortlich.
Für die Kita besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Für
mitgebrachte Spielzeuge, Kleider oder andere Gegenstände wird keine
Haftung übernommen.
17. Kündigung
Der Betreuungsplatz kann durch die Eltern oder durch die Kita
mit einer Frist von 2 Monaten jeweils auf Ende des Kalendermonats gekündigt
werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wird ein Kind vor
Ablauf der Kündigungsfrist aus der Kita heraus genommen, muss die
Taxe dennoch bis zum Ablauf der Frist bezahlt werden.
18. Hygiene und Sicherheit
Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig
durch das Lebensmittelinspektorat überprüft.
Für die Sicherheit der Kinder wurden Massnahmen getroffen
wie Sicherheitsschlösser an den Fenstern, geschützte Steckdosen,
Absperrgitter vor Treppen, Fallschutz bei Spielgeräten und anderes
mehr.
19. Tarife und Depot
Die Tarife (in CHF) gestalten sich wie folgt:
|
Betreuungs-Zeit |
Normal* |
Baby |
100% |
07.00 - 18.00h |
120 |
135 |
70% |
07.00 - 14.00h oder 11.00 - 18.00h |
80 |
90 |
50% |
07.00 - 11.15h oder 13.45 - 18.00h |
60 |
70 |
30% |
bei Verlängerung von 70% auf ganzen Tag |
40 |
45 |
*Kinder ab 18 Monaten
Es wird eine Monatspauschale verrechnet, bei der 4 Wochen
Ferienabwesenheiten der Kinder pro Jahr bereits mitberücksichtigt
sind. Dies bedeutet, dass 12 Mal jährlich die Monatspauschale zu
bezahlen ist. Ein Betreuungsmonat wird auf der Grundlage von vier Wochen
berechnet, bzw. das Jahr auf der Grundlage von 48 Wochen.
Einkommensschwächeren Eltern mit Wohnsitz in der Gemeinde
Oberlunkhofen gewährt die Gemeinde auf entsprechendes Gesuch hin
eine Subventionierung des Betreuungsplatzes bzw. des Kita-Tarifs. Das
Gesuch ist direkt bei der zuständigen Gemeindebehörde einzureichen.
Bei Vertragsabschluss wird ein Depot in der Höhe eines
ganzen Betreuungsmonats fällig. Dieses wird nicht verzinst und erst
auf den Zeitpunkt des ordentlichen Austritts des Kindes aus der Kita zurückerstattet,
wobei allfällige offene Forderungen der Kita gegenüber den Eltern
des betreuten Kindes mit dem Depot verrechnet werden können.
20. Zahlungsregelungen
Die Kosten für die vereinbarten Betreuungstage sind monatlich
im Voraus, d.h. bis jeweils spätestens zum 30. des Vormonats, zu
bezahlen. Eventuelle zusätzliche Tage sowie die Taxen für verspätetes
Abholen werden im Nachhinein verrechnet.
21. Einnahmen der Kita
Die Ausgaben der Kita werden gedeckt durch:
- Elternbeiträge (Kita-Taxen)
- Spenden- und Gönnerbeiträge von Privaten
- Subventionen
22. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bremgarten.
Oberlunkhofen, 1. Juli 2018
Das Betriebsreglement können Sie unter folgendem Link
downloaden: hier
|